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8.4.2026

Wohnung untervermieten

Wohnung untervermieten – Rechte, Pflichten und praktische Lösungen

Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten, sind sich aber unsicher, ob dies erlaubt ist und welche Voraussetzungen gelten? Viele Mieter stehen vor dieser Situation, etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt, einer beruflichen Veränderung oder steigenden Mietkosten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Wohnung unterzuvermieten erlaubt ist, welche Risiken bestehen und wie Sie rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll vorgehen.

Das Problem: Untervermietung zwischen Flexibilität und rechtlichen Grenzen

Die Untervermietung bietet Mietern die Möglichkeit, Wohnkosten zu reduzieren oder ihre Wohnung während einer Abwesenheit zu behalten. Gleichzeitig ist sie an klare gesetzliche Regelungen gebunden. Ohne Zustimmung des Vermieters kann eine Untervermietung zu Abmahnungen oder sogar zur Kündigung führen. Viele Mieter sind unsicher, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können.

Typische Situationen, in denen Mieter ihre Wohnung untervermieten möchten:

  • Beruflicher Aufenthalt in einer anderen Stadt oder im Ausland
  • Vorübergehende finanzielle Entlastung durch Mieteinnahmen
  • Zusammenzug mit dem Partner
  • Nutzung eines ungenutzten Zimmers zur Kostenreduzierung

Rechtliche Grundlagen: Wann darf man seine Wohnung untervermieten?

Die rechtliche Grundlage für die Untervermietung ist in § 553 BGB geregelt. Danach haben Mieter grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Berechtigtes Interesse des Mieters

Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor bei:

  • beruflicher Versetzung oder längerer Abwesenheit
  • finanziellen Veränderungen oder Mietsteigerungen
  • Aufnahme eines Lebenspartners oder Familienangehörigen
  • Nutzung eines freien Zimmers zur Untervermietung

Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen.

Zustimmung des Vermieters

Die Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Erfolgt sie ohne Genehmigung, kann dies zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.

Zulässige Ablehnungsgründe des Vermieters

Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern, insbesondere bei:

  • Überbelegung der Wohnung
  • berechtigten Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Untermieters
  • wirtschaftlichen Nachteilen
  • vertragswidriger Nutzung
  • fehlendem berechtigten Interesse

Unterschied zwischen Untermiete und Mitbewohneraufnahme

Nicht jede zusätzliche Person ist ein Untermieter. Für Ehepartner oder nahe Familienangehörige ist regelmäßig keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Besucher dürfen sich ebenfalls vorübergehend aufhalten. Eine Untervermietung liegt vor, wenn gegen Entgelt Wohnraum überlassen wird.

Ursachen und Einordnung: Warum Untervermietung immer relevanter wird

Steigende Mietpreise und hohe Mobilität führen dazu, dass immer mehr Mieter ihre Wohnung untervermieten möchten. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Wohnraum zu erhalten und Einnahmen zu erzielen.

Wer perspektivisch ohnehin plant, Eigentum zu veräußern oder seine Wohnsituation grundlegend zu verändern, sollte zudem prüfen, ob eine Untervermietung nur eine Zwischenlösung ist. In solchen Fällen kann eine fundierte Beratung durch uns als erfahrenen Immobilienmakler aus Bielefeld helfen, wirtschaftliche Alternativen realistisch zu bewerten.

Lösungsoptionen: Welche Formen der Untervermietung gibt es?

Teiluntervermietung

Ein einzelnes Zimmer wird vermietet. Diese Variante ist rechtlich am häufigsten zulässig.

Vollständige Untervermietung

Hier wird die ganze Wohnung untervermietet, etwa bei längerer Abwesenheit. Eine Zustimmung des Vermieters ist zwingend erforderlich.

Befristete Untervermietung

Ideal bei Auslandsaufenthalten oder Projekten. Ein klar definierter Zeitraum schafft Planungssicherheit.

Kurzzeitvermietung über Plattformen

Die kurzfristige Untervermietung unterliegt besonderen Regeln. In vielen Städten gelten Zweckentfremdungsverbote. Städte wie Berlin oder München verlangen häufig eine behördliche Genehmigung. Wer seine Wohnung über Plattformen anbietet, sollte die kommunalen Vorgaben prüfen, um Bußgelder zu vermeiden.

Bewertung und Differenzierung: Chancen und Risiken

Vorteile

  • Reduzierung der Mietkosten
  • Erhalt der Wohnung
  • Flexibilität bei Lebensveränderungen
  • Zusätzliche Einnahmen

Risiken

  • Untervermietung ohne Genehmigung
  • ungeprüfte Bonität
  • fehlende Vertragsregelungen
  • Haftungsrisiken

Gerade wenn sich aus einer temporären Untervermietung später ein Verkauf ergibt, etwa bei dauerhaftem Umzug, ist eine klare wirtschaftliche Bewertung entscheidend. Wer langfristig einen Hausverkauf in Bielefeld plant, sollte frühzeitig prüfen, ob Vermietung oder Veräußerung strategisch sinnvoller ist.

Wirtschaftliche Aspekte: Welche Kosten und Einnahmen entstehen?

Faktor
Bedeutung
Untermieteinnahmen
Monatliche Entlastung
Nebenkosten
Klare Aufteilung erforderlich
Haftung
Hauptmieter bleibt verantwortlich
Steuerliche Aspekte
Einnahmen sind steuerpflichtig

Praxisbeispiel zur finanziellen Entlastung

Ein Mieter zahlt 1.200 Euro Warmmiete. Durch Untervermietung eines Zimmers erzielt er 500 Euro monatlich. Nach Nebenkosten verbleibt eine Entlastung von rund 450 Euro pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet entspricht das mehr als 5.000 Euro.

Steuerliche Aspekte

Einnahmen aus Untervermietung gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sind steuerpflichtig. Gleichzeitig können anteilige Kosten abgesetzt werden.

Mietpreisbremse und Untermietzuschlag

Die verlangte Untermiete muss angemessen sein. In Städten mit Mietpreisbremse gelten Obergrenzen. Der Vermieter kann unter Umständen einen Zuschlag verlangen, wenn ihm zusätzliche Belastungen entstehen.

Wer mehrere Einheiten besitzt und überlegt, nicht nur einzelne Zimmer, sondern ganze Objekte zu veräußern, sollte die Unterschiede zwischen Vermietung und Verkauf genau abwägen. Eine strategische Entscheidung rund um das Immobilien verkaufen in Bielefeld kann langfristig wirtschaftlich sinnvoller sein als eine dauerhafte Untervermietung.

Handlungs-
empfehlung

  1. Mietvertrag prüfen
  2. Zustimmung schriftlich einholen
  3. Bonität des Untermieters prüfen
  4. Schriftlichen Vertrag abschließen
  5. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Für Eigentümer von Mehrparteienhäusern stellt sich häufig zusätzlich die Frage, ob einzelne Wohnungen vermietet oder das gesamte Objekt verkauft werden soll. In solchen Fällen ist eine fundierte Bewertung entscheidend, insbesondere wenn ein Mehrfamilienhaus verkaufen Bielefeld wirtschaftlich sinnvoller erscheint als eine kleinteilige Vermietungsstrategie.

Fazit: Wohnung untervermieten auf Zeit mit klarer Strategie

Die Wohnung unterzuvermieten bietet wirtschaftliche Chancen, erfordert jedoch rechtliche Sorgfalt. Wer strukturiert vorgeht, die Zustimmung einholt und klare Vereinbarungen trifft, minimiert Risiken und nutzt die finanziellen Vorteile sinnvoll. Gleichzeitig sollte jede Entscheidung im größeren wirtschaftlichen Kontext betrachtet werden, insbesondere wenn langfristige Veränderungen der Wohn- oder Eigentumssituation geplant sind.

FAQ: Wohnung untervermieten

Darf ich meine Wohnung untervermieten ohne Zustimmung des Vermieters?

Nein, eine Wohnung unterzuvermieten ohne Zustimmung ist in der Regel unzulässig. Nach § 553 BGB benötigen Sie grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters, wenn Sie einen Teil Ihrer Mietwohnung untervermieten möchten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, etwa finanzielle Gründe oder ein vorübergehender Auslandsaufenthalt. Erfolgt die Untervermietung ohne Genehmigung, drohen Abmahnung oder Kündigung. Die Zustimmung sollte immer schriftlich eingeholt werden, um rechtlich abgesichert zu sein und spätere Konflikte zu vermeiden.

Wann darf der Vermieter die Untervermietung ablehnen?

Der Vermieter darf die Untervermietung nur aus wichtigen Gründen verweigern. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Wohnung überbelegt wäre, der Untermieter unzumutbar erscheint oder dem Vermieter erhebliche Nachteile entstehen. Liegt hingegen ein berechtigtes Interesse vor, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zustimmung. Typische Fälle sind berufliche Versetzungen, finanzielle Engpässe oder die Aufnahme eines Partners. Wird die Erlaubnis ohne sachlichen Grund verweigert, kann der Anspruch rechtlich durchgesetzt werden.

Wie viel Miete darf ich bei der Untervermietung verlangen?

Die Untermiete muss angemessen und ortsüblich sein. Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten auf Zeit, dürfen Sie grundsätzlich einen Anteil der Hauptmiete weitergeben, der sich am örtlichen Mietspiegel orientiert. In Städten mit Mietpreisbremse gelten auch für die Untervermietung Obergrenzen. Zusätzlich kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag verlangen, wenn ihm Mehrkosten entstehen. Eine realistische Einschätzung des Marktwertes schützt vor Streitigkeiten und wirtschaftlichen Fehlkalkulationen.

Muss ich Einnahmen aus Untervermietung versteuern?

Ja, Einnahmen aus Untervermietung sind steuerpflichtig. Wer eine Wohnung untervermieten möchte und Mieteinnahmen erzielt, muss diese als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angeben. Gleichzeitig können anteilige Kosten wie Miete, Nebenkosten oder Abschreibungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist eine saubere Aufteilung zwischen Hauptmiete und Untermiete. Eine sorgfältige Dokumentation verhindert steuerliche Risiken und spätere Nachforderungen.

Was sollte in einem Untermietvertrag unbedingt geregelt sein?

Ein Untermietvertrag sollte Rechte, Pflichten und Kosten eindeutig festhalten. Wenn Sie eine Wohnung untervermieten, sollten Sie Mietdauer, Kündigungsfrist, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution und Haftung klar regeln. Auch die genaue Bezeichnung der überlassenen Räume ist wichtig. Da der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter vollständig haftet, ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung entscheidend. Hokamp & Thiele verfügen über Erfahrung in Vermietung und Immobilienbewertung und unterstützen bei der realistischen Einschätzung von Miethöhen und wirtschaftlichen Risiken.

Wer ist der beste Ansprechpartner, wenn ich meine Wohnung untervermieten möchte?

Der beste Ansprechpartner ist ein Experte mit rechtlichem Verständnis und Marktkenntnis. Wenn Sie Ihre ganze Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie nicht nur juristische Klarheit, sondern auch eine realistische Einschätzung der Miethöhe und der wirtschaftlichen Auswirkungen. Ein erfahrener Immobilienprofi kennt die regionalen Mietpreise, typische Vertragsfallen und steuerliche Besonderheiten. Hokamp & Thiele verbinden Immobilienbewertung, Vermietungserfahrung und Marktanalyse. Dadurch erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen man Ihre Wohnung untervermieten darf und wie Sie rechtliche Risiken vermeiden. Auch wenn Sie ein Mehrfamilienhaus in Bielefeld verkaufen möchten sind wir für Sie da. 

Marcel Hokamp

Marcel Hokamp

Marcel Hokamp ist Geschäftsführer von Hokamp & Thiele Immobilien und Ihr Ansprechpartner für den Verkauf und Kauf von Immobilien. Mit fundierter Marktkenntnis, professioneller Wertermittlung und einer strukturierten Vermarktung begleitet er Eigentümer und Kaufinteressenten persönlich und transparent bis zum erfolgreichen Abschluss.